STRASSHOFER GMBH

Allgemeine Liefer- und Geschäfts­bedingungen

1. ALLGEMEINES

1.1 Für alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten aus­schließlich die nachfolgenden AGB. Sie werden vom Auftrag­geber mit Auftrags­erteilung anerkannt und gelten in der jeweiligen gültigen Fassung für die gesamte Dauer der Geschäfts­verbindung.

1.2 Etwaigen abweichenden Bedingungen des Auftrag­gebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten auch bei Durch­führung des Auftrages als nicht ange­nommen. Andere Verein­barungen, Zusicherungen, Änderungen und Neben­abreden werden nur wirksam, wenn wir uns schriftlich damit einver­standen erklären.

1.3 Die vorliegenden AGB haben in jedem Fall Vorrang vor eventuellen Einkaufs­bedingungen unserer Kunden.

2. ANGEBOTE

2.1 Alle mit unseren Vertretern getroffenen Verein­barungen bedürfen zur Gültigkeit unsere schriftliche Zustimmung.

2.2 Unsere Angebote sind kostenlos und beruhen auf der jeweils aktuellen Listen­preisliste.

2.3 Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Listenpreise 30 Tage ab deren Datum gebunden.

3. AUFTRAGS­BESTÄTIGUNG

3.1 Ein Vertrag - sofern der Käufer dies ausdrücklich verlangt - kann durch unsere schriftliche Auftrags­bestätigung abge­schlossen werden. Der Inhalt dieser Auftrags­bestätigung ist gleichzeitig Inhalt des Vertrages.

3.2 Im Übrigen wird eine Auftrags­bestätigung nicht versandt, sodass der Vertrag durch Annahme des Inhalts der Lieferung­/ Empfang der Rechnung zustande kommt, wenn der Käufer den Kauf­gegenstand nicht unverzüglich zurücksendet.

3.3 Nach Absendung der Auftrags­bestätigung kann der erteilte Auftrag nur nach schriftlicher Anzeige geändert oder storniert werden.

4. LISTEN­PREISE

4.1 Alle Listenpreise verstehen sich in € (EURO) zuzüglich der zum Lieferungs- bzw. Leistungs­zeit­punkt geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Es gelten die am Tag der Käufer-Bestellung gültigen Listen­preise, Multipli­katoren, Rabatte und Bedingungen.

5. RABATTE

Für Kleinstaufträge unter € 50,- (netto, ohne Versandkosten/Fracht) können wir mit Rücksicht auf die Be­arbeitungs­kosten keinen Rabatt gewähren.

6. ZAHLUNGS­BEDINGUNGEN

6.1 Ein vereinbarter Skonto-Abzug gilt nur für Barzahlung, Nachnahme und Konto­über­weisung setzt pünktliche Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers voraus, dies gilt auch unter der Voraus­setzung, dass der Kunde frühere Rechnungen beglichen hat.

6.2 Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto.

6.3 Schecks und Wechsel werden nur erfüllungs­halber und aufgrund besonderer Vereinbarung angenommen. Wechsel oder Schecks werden vorbehaltlich des Eingangs der Wertstellung des Tages gutge­schrieben, an welchem der Verkäufer endgültig über den Gegenwert frei verfügen kann. Sämtliche sich hieraus ergebenden Kosten und Auslagen gehen zulasten des Käufers.

6.4 Bei verspäteter Bezahlung behalten wir uns die Berechnung von gesetzlichen Verzugs­zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basis­zinssatz vor. Es werden nur Zahlungen anerkannt, die an die jeweilige in der Rechnung bekannt gegebene Zahlstelle geleistet werden. Bei Bank­über­weisungen gilt die Zahlung erst dann als geleistet, wenn der Betrag unserem Konto unwider­ruflich gutgebracht ist.

6.5 Überschreitungen des Zahlungs­termines oder der Eintritt mangelnder Bonität des Bestellers sowie sonstige wichtige Gründe berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass hierdurch ein Erfüllungs- oder Schadens­ersatz­anspruch gegen uns begründet wird.

7. EIGENTUMS­VOR­BEHALT UND SICHERUNGS­RECHTE

7.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäfts­verbindung mit dem Auftrag­geber, einschließlich des Erlöschens aller Verbind­lichkeiten aus Wechseln, die im Zusammen­hang mit der Geschäfts­verbindung begründet worden sind.

7.2 Dies gilt auch im Falle der Be- und Verarbeitung der Ware. Die Be- und Verarbeitung der Vorbe­haltsware durch den Auftrag­geber erfolgt für uns, ohne dass uns Verpflichtungen entstehen. Bei Be- und Verarbeitungen sowie Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Auftrag­geber gehörender Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungs­wertes unserer Waren zu dem Wert der anderen Waren z. Zt. der Be- und Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Der Auftraggeber verwahrt die neue Sache für uns unentgeltlich.

7.3 Der Auftraggeber darf die Vorbehalts­ware nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung verpfänden oder zur Sicherung übereignen und nur im ordnungs­gemäßen Geschäftsgang unter Weitergabe des Eigentums­vorbehalts veräußern. Der Auftraggeber tritt hiermit im Voraus bis zur voll­ständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ihm aus der Veräußerung der Vor­behalts­ware zustehenden Forderungen in voller Höhe mit den Neben­rechten an uns ab.

7.4 Der Auftraggeber bleibt zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, so lange er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt und wir dem Einzug durch den Auftrag­geber nicht wider­sprochen haben. Eingezogene Beträge sind an uns abzuführen, soweit Forderungen aus der Geschäfts­verbindung des Auftrag­gebers mit uns fällig sind.

7.5 Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen nach Wahl des Auftrag­gebers insoweit freizugeben, als sie unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigen.

7.6 Bei drohender Zahlungs­einstellung, Zahlungs­unfähigkeit oder negativer Auskunft, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens­lage des Auftrag­gebers hindeuten, sind wir berechtigt, die Vorbehalts­ware an uns zu nehmen. Der Auftrag­geber erteilt hiermit unwiderruflich und unbedingt seine Zustimmung zur Heraus­gabe. Das gleiche gilt, wenn Zwangs­voll­streckungen, Wechsel- oder Scheck­proteste gegen den Auftraggeber vorkommen.

7.7 Bei Beein­trächtigung unserer Eigentums­rechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlag­nahme oder Pfändung der Ware, wird uns der Auftrag­geber sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z. B. Pfändungs­protokolle) benachrichtigen und den Dritten auf unsere Eigentums­rechte hinweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die uns durch Beein­trächtigung unserer Eigentums­rechte und erforderlichen Abwehr­maßnahmen entstehenden Kosten zu tragen.

7.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bzw. wir sind berechtigt, Schuldnern des Auftrag­gebers die Abtretung von Forderungen anzuzeigen, wenn der Auftrag­geber seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht vertragsgemäß erfüllt.

8. VERSAND UND VERPACKUNG

8.1 Sofern keine anderen Verein­barungen getroffen wurden, erfolgt die Lieferung zulasten des Käufers.

8.2 Unsere Preise verstehen sich einschließlich Karton­verpackung.

8.3 Teillieferungen sind zulässig.

8.4 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe an einen Spediteur bzw. ordnungs­gemäß ausgesuchten Verlader auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teil­lieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über.

8.5 Wir verpflichten uns, auf Anfrage und gegen Kosten­übernahme des Käufers, nach schriftlicher Vereinbarung, die Ware vom Tage der Versand­bereit­schaft ab zu versichern.

8.6 Für Strecken­lieferungen erheben wir eine Pauschale von €  0,-.

9. LIEFER­TERMINE

9.1 Die Lieferzeit beginnt am Tage der Klarstellung sämtlicher Einzelheiten und Einigung über alle Bedingungen des Auftrages. Sie wird so bemessen, dass sie bei unbehindertem Gang der Fabrikation eingehalten werden kann.

9.2 Rohstoffmangel, Stromsperren, Streik oder durch höhere Gewalt verursachte Betriebs­störungen, sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden Werken, von denen die Herstellung abhängig ist, befreien uns von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Liefer­fristen und berechtigen uns, vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

10. GEWÄHR­LEISTUNG

10.1 Bei rechtzeitiger Mitteilung von Bean­standungen hat der Auftrag­geber die nachfolgenden Gewähr­leistungs­rechte.

10.2 Sämtliche Erzeugnisse sind vor dem Versand sorgfältig geprüft. Wir haften für die Dauer von 2 Jahren nach Lieferung für Mängel an unseren Erzeugnissen, die auf fehlerhafte Konstruktion, Werkstoffe oder mangel­hafte Bearbeitung zurück­zuführen sind, durch Nach­erfüllung oder Ersatz­lieferung. Berechtigte Mängel, die sich erst nach Einbau unserer Erzeugnisse zeigen, werden von uns nach vorheriger Prüfung in angemessener Zeit beseitigt.

10.3 Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nach­erfüllungen und Ersatz­lieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Sicherheit und zur Abwehr unver­hältnismäßig großer Schäden, wobei wir unverzüglich zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung der Mängel - nach Fristsetzung durch den Käufer - in Verzug sind, hat dieser das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. An Teilen, die zum Zwecke des Austausches ausgebaut werden, erwerben wir Eigentum.

10.4 Für das Ersatzstück und die Nach­erfüllung beträgt die Gewähr­leistungs­frist 1 Jahr, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewähr­leistungsfrist für den Liefer­gegenstand.

10.5 Für weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefer­gegenstand selbst entstanden sind, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, natürliche Abnutzung, zweck­entfremdeten Einbau oder Umwelt­einflüsse entstanden sind, kommen wir nicht auf. Dies gilt für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit.

10.6 Änderungen der Konstruktion berühren das Vertrags­verhältnis nicht.

11. MÄNGEL­RÜGEN

11.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die einwandfreie Qualität unserer Lieferung bei Waren­eingang ordentlich zu überprüfen.

11.2 Mängelrügen werden nach Erhalt unserer Lieferung anerkannt, wenn sie unverzüglich nach Eingang erhoben werden. Der Sachverhalt muss in Schriftform eingegangen sein. Beschädigungen und Verlust sind sofort der Güter­abfertigung oder dem Transport­unternehmen schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes zu melden.

12. RÜCKTRITTS­RECHT UND SONSTIGE HAFTUNG

12.1 Der Käufer hat ein Rücktritts­recht, wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatz­lieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Liefer­bedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Das Rück­tritts­recht des Käufers besteht auch bei Un­möglichkeit oder Unvermögen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.

12.2 Die Haftung ist begrenzt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits. Dies betrifft grundsätzlich nicht Schäden an Leib, Leben und Gesundheit. Für mittelbare Schäden, die in keinerlei Sach­zusammen­hang zum Kauf­gegen­stand stehen, haften wir - außer wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit[nbp]- nicht.

13. RÜCKNAHME

13.1 Ordnungsgemäß gelieferte Waren werden nur nach vorher eingeholtem, schriftlichem Einverständnis und frei Haus Lieferung an unseren Sitz in unversehrtem Zustand angenommen.

13.2 Bei Sonder­anfertigungen kann bestellte Ware nicht zurückgenommen werden.

13.3 Bei Gutschriften für zurück­genommene Ware ziehen wir eine 25%ige Wieder­einlagerungs- und Be­arbeitungs­pauschale (bei vormontierten Baugruppen zusätzlich 15 % für die Demontage) und, soweit frachtfrei geliefert, die Kosten für die Hinfracht ab.

14. MODELL­ÄNDERUNGEN

14.1 Alle Abbildungen in unseren Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. stellen keine zugesicherten Eigen­schaften dar. Dies gilt auch für Maße und Gewichts­angaben in Angeboten, Prospekten, Katalogen usw.

14.2 Wir sind berechtigt, während der Lieferzeit ohne vorherige Ankündigung Konstruktions- und Format­änderungen sowie Toleranzen, die lediglich eine Verbesserung darstellen, am Vertrags­gegenstand vorzunehmen, sofern diese nicht eine für den Auftrag­geber unzumutbare Änderung beinhalten.

14.3 Bei Sonder­anfertigungen, welche nach Muster, Modell oder nach Zeichnung erfolgen, behalten wir uns das Recht einer Mehr- oder Minder­lieferung bis zu 5 % der bestellten Stückzahl vor.

15. ZEICHNUNGEN UND MUSTER

Zeichnungen und Muster sowie andere Unterlagen, die nicht Teil des Kauf­gegen­standes sind, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen an uns zurückzugeben.

16. TEIL­NICHTIG­KEIT

Sollten einzelne Bestimmungen insgesamt oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend entsprechen.

17. ERFÜLLUNGS­ORT, GERICHTS­STAND UND AN­WEND­BARES RECHT

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen aller Art ist Reichenbach. Es gilt das Recht der Bundes­republik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von inter­nationalen Kauf­verträgen (z. B. UN‑Kaufrecht) über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

18. ONLINE-STREIT­BE­LEGUNG BEI VER­BRAUCHER­BE­SCHWERDEN ODR-VERORDNUNG NR. 524/2013

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Reichenbach. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber in jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

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